Maskenpflicht für Kunden und Besucher beim Wohnungsverein:
Unser Geschäftsgebäude ist für unsere Kunden geöffnet. Bitte beachten Sie, dass im Geschäftsgebäude eine medizinische Maske getragen werden muss. Der Zugang ist nur unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich. Zum Schutze aller, prüfen Sie bitte, ob Ihr Anliegen einen persönlichen Kontakt erfordert oder ob Ihr Anliegen nicht doch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg bearbeitet werden kann.