Bitte beachten Sie – 2G beim Wohnungsverein:
Unser Geschäftsgebäude ist weiterhin für unsere Kunden geöffnet. Der Zutritt ist jedoch nur noch für Besucher möglich, die entweder geimpft oder genesen (2G) sind.
Bitte halten Sie zum Nachweis Ihren Impfausweis beim Betreten unseres Geschäftsgebäudes bereit. Der Zugang ist weiterhin nur unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich. Bitte beachten Sie, dass im Geschäftsgebäude mindestens eine OP-Maske oder eine FFP-2 Maske getragen werden muss. Zum Schutze aller, prüfen Sie bitte, ob Ihr Anliegen einen persönlichen Kontakt erfordert oder ob Ihr Anliegen nicht doch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg bearbeitet werden kann.