Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bestandsmanagement

Hunde- bzw. Katzenhaltung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Eine umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn werden bei der Überprüfung der Genehmigung zur Hunde- bzw. Katzenhaltung berücksichtigt. Hierfür ist das schriftliche  Einverständnis der Mitbewohner erforderlich.
Kampfhund-Rassen werden von uns grundsätzlich nicht genehmigt.

Das Grillen auf unseren Balkonen mit einem Holzkohlegrill ist unter anderem aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet.
Allerdings erlauben wir das rücksichtsvolle Grillen mit einem Elektrogrill. Hierbei muss sichergestellt werden, dass die Nachbarn nicht durch Rauch und Qualm belästigt werden.

Die Miete oder die verbrauchsabhängigen Betriebskosten, die nach der qm Wohnfläche und nicht nach der Personenzahl abgerechnet werden, ändern sich dadurch nicht.

Es bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Wohnungsverein, wenn der Mieter eine weitere Person für einen Zeitraum von mehr als einen Monat in die Wohnung aufnehmen will.
Hierzu ist uns der Name, das Geburtsdatum und die Voranschrift der einziehenden Person schriftlich mitzuteilen. Ferner muss der Wohnungswechsel unbedingt der Stadt Hagen, Bürgeramt, gemeldet werden.

Nach dem mit Ihnen abgeschlossenen Dauernutzungsvertrag ist der Mieter verpflichtet, die Miete per Lastschrift jeweils zum 1. eines Monats vom Konto einziehen zu lassen. Ein vom Vertrag abweichender Termin des Mieteinzuges oder die Zahlung per Dauerauftrag ist aufgrund der einheitlichen Verfahrensweise leider nicht möglich.

Gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallender Schnee oder entstandene Glätte sind am folgenden Tage, und zwar werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr, zu beseitigen. Eine Streupflicht für nachts besteht nicht. Die Verwendung von Streusalz ist nur in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder überfrierender Nässe sowie auf Treppen und steilen Wegen erlaubt.

In der Zeit von 7:00-20:00 Uhr.

In der Zeit von 8:00-20:00 Uhr.

  • Die Räumung beginnt erst nach Beendigung des Schneefalls.
  • Die Kolonnen können nicht überall gleichzeitig mit der Räumung beginnen.
  • Die Räumkolonnen waren schon vor Ort, aber es hat zwischenzeitlich wieder angefangen zu schneien.
  • Aufgrund von Straßenglätte und/oder aufgrund der vorherrschenden Verkehrssituation kommt die Kolonne nicht zur Liegenschaft durch.
  • Es hat Blitzeis eingesetzt. Die Mitarbeiter im Winterdienst haben zwar vorbeugend abgestreut, was aber erfahrungsgemäß bei Blitzeis nicht immer hilft (gefrierender Regen fällt auf kalten Boden).

Alle Bürgersteige und direkten Hauszuwegungen.

Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Mieter kann die Ausführung des Winterdienstes auf Hofflächen, Zufahrten, Nebeneingängen und Wegen im Umfeld nicht beauftragt werden.

Garagenvorplätze sind von den jeweiligen Garagenmietern sauber zu halten und im Winter von Eis und Schnee zu befreien (gem. § 11 Garagenmietvertrag).

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Bereitstellung von Streusalz, Schneeschiebern, Besen etc. aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen kann.

Die Gartenpflege beginnt je nach Witterung im März/April und endet im November/Dezember. Gemäß LImschG darf Werktags (Montag-Samstag) im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit durchgehend von 7:00-20:00 Uhr ohne Einhaltung von Ruhephasen durch die Gärtner gearbeitet und somit auch Lärm verursacht werden. Alle dabei verwendeten Maschinen entsprechen sämtlichen aktuell geforderten Richtlinien.

Alle Rasenflächen werden – je nach Erfordernis und Verfügbarkeit der Pflegekolonnen – im Turnus von zwei bis fünf Wochen gemäht. Regelmäßiges Mähen ist grundsätzlich entscheidend für einen dichten und ansehnlichen Grasbewuchs. Gerade im Frühjahr kommt es oft zu einem sehr starken Rasenwachstum (feuchtwarmes Klima). Aus organisatorischen Gründen kann bei der Durchführung des Rasenschnittes nicht auf die anstehende Witterung (Regen, Sonne) Rücksicht genommen werden. Um das bestmögliche Schnittbild zu erzielen, wird im Zuge eines Mähganges zum Teil mehrfach über die Flächen gefahren. Das Schnittgut wird mittels eines Mulchmähers direkt beim Mähen zerkleinert und in die Fläche eingebracht. Auch wenn die heutigen Mäher mit fortschrittlichster Mähtechnik ausgestattet sind kann es vorkommen, dass trotzdem sichtbar verklumptes Mähgut auf den Rasenflächen verbleibt. Auch „Fahrspuren“ können leider gerade bei nasser Witterung nicht ganz vermieden werden.

Zweimal jährlich werden Pflegedurchgänge an Pflanz- und Gehölzflächen sowie Hecken durchgeführt. Der erste Pflegedurchgang erfolgt im (Früh-)sommer, der zweite Durchgang im Herbst/Winter. In der Zwischenzeit kann es witterungsbedingt zu kräftigem Pflanzenzuwachs und einer starken Ausbreitung von Unkraut sowie zu Überhängen im Bereich von Zuwegungen, Wegen, Fenstern und Eingängen kommen. Im Zuge beider Pflegedurchgänge wird das Unkraut in den Pflanzflächen beseitigt sowie Überhänge an Pflanzen und Gehölzen zurückgeschnitten sowie sichtbarer Müll aus den Flächen entfernt. Beim Heckenschnitt wird auf den Vorjahresschnitt zurückgeschnitten. Dies ist ein sogenannter Pflegeschnitt, welcher ganzjährig erlaubt und nicht durch die Vogelschutzzeit eingeschränkt ist. Starke Rückschnittmaßnahmen an Sträucher und Rodungsmaßnahmen werden unter unter Einhaltung des Vogelschutzes nur im Zeitraum Oktober bis einschließlich Februar durchgeführt. Je nach Witterung sind zwei Pflegedurchgänge wenig, um Pflanzflächen ganzjährig in einem optisch ordentlichen Zustand zu halten. Leider können aus Kostengründen jedoch nicht mehr Pflegedurchgänge beauftragt werden, da es sich hierbei um betriebskostenrelevante Aufwendungen handelt.

Im Rahmen der Rasenschnitte sowie der beiden Pflegedurchgänge werden durch den beauftragten Garten- und Landschaftsbauer die jeweiligen Pflegeflächen von Müll und Unrat gesäubert. Auf den direkten Hauszuwegungen und Bürgersteigen wird die Außenreinigung ebenfalls durch die beauftragte Pflegefirma erledigt und der Winterdienst gemäß den gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen der Stadt Hagen bei Bedarf durchgeführt. Die beauftrage Außenreinigung beinhaltet nicht die sonstigen Wege im Umfeld sowie Zufahrten, Hofflächen, Garagenvorplätze etc. Diese sind gemäß gültiger Hausordnung/Garagenmietverträge von den Mietern sauber zu halten.

Müllbeistellungen an Containerstellplätzen und auf den Grünflächen, achtlos weggeworfene Taschentücher, Trinktütchen, Hundekot usw. – das alles macht einen ungepflegten Eindruck. Leider können keine Papierkörbe bzw. Mülleimer im Wohnumfeld mehr aufgestellt werden, da diese meist zur Entsorgung von Hausmüll usw. zweckentfremdet werden. Die dann oft täglich notwendige Leerung verursacht hohe Kosten, welche sich in den umlagefähigen Betriebskosten niederschlagen.

Das Laub wird durch das beauftragte Gartenpflegeunternehmern in der Zeit von Oktober bis Februar aus den Anlagen entfernt. Bei starkem Wind ist es möglich, das Laub von anderen Flächen auf die Grundstücke des Wohnungsvereins verweht. Daher erfolgt die Laubaufnahme kontinuierlich über die Wintermonate und kann nicht nur in einem Arbeitsgang aus der Anlage geholt werden.

Verschattungen durch Bäume werden sehr individuell empfunden. Zudem filtern Bäume viele abgas- und lärmbedingte Einflüsse, wovon auch Sie als Mieter profitieren. Da es sich bei Baumpflegearbeiten um betriebskostenrelevante Aufwendungen handelt, bewerten wir die anstehenden Leistungen und die Wünsche der Mieter nach Dringlichkeit. Das bedeutet, dass  Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vorrangig beauftragt werden müssen. Baumfällungen versuchen wir grundsätzlich zu vermeiden. Gefahrenbäume müssen jedoch umgehend beseitigt werden. Dieses ist  ganzjährig möglich und zulässig. In vielen Fällen erfolgen anschließend Ausgleichspflanzungen, allerdings oft nicht an gleicher Stelle oder sogar in anderen Liegenschaften.

Bitte lassen Sie Ihre Hunde nicht auf die Wege, Wiesen- und Pflanzflächen koten bzw. entfernen Sie den Hundekot im Anschluss und werfen Sie den Kotbeutel in dafür vorgesehene Müllbehälter.

Bitte entsorgen Sie Ihren Müll ordnungsgemäß und stellen Sie keinen Müll neben die Müllcontainer – dies zieht Ungeziefer an!

Bitte lassen Sie keine Gartenmöbel usw. auf den Rasenflächen stehen.

Bitte parken Sie nur auf ausgewiesenen Stellflächen.

Es ist generell untersagt, die Grünanlagen und gepflasterten Wegeflächen unserer Liegenschaften zu befahren. Wege- und Grünflächen sind Teil der Gartenanlagen und grundsätzlich nicht zum Befahren mit Kraftwagen jeglicher Art geeignet und ausgebaut.

Melden Sie Unfallgefahren auf Spielplätzen, an Treppen, Wegen usw. z.B. über unsere Schadensmeldung Schadensmeldung – Wohnungsverein Hagen damit wir schnellstmöglich eine Beseitigung der Unfallgefahr beauftragen können.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn die beauftragten Gartenpflegefirmen nicht überall zur gleichen Zeit tätig sein können. Von uns beauftragte Unternehmen sind gut aufgestellt, jedoch gibt es immer mal wieder Personalengpässe durch Urlaubs- oder Krankheitszeiten oder Maschinenausfälle.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Mitgliederverwaltung

Nein, Wohnraummietvertrag und Mitgliedschaft sind zwei verschiedene Verträge. Zu beachten ist nur, dass ohne Mitgliedschaft keine Wohnung angemietet werden kann. Hier gelangen Sie zu einem Vordruck für Ihre Wohnungskündigung.

Die Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn kein aktiver Mietvertrag existiert und wird dann zum Ende des Geschäftsjahres mit dreimonatiger Frist gekündigt.

Grundsätzlich ist der genossenschaftliche Wohnungsbau förderfähig und die Mitglieder können einen Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten.
Wohnungsbauprämienberechtigt ist die jeweils erste Zahlung auf einen Geschäftsanteil im Antragsjahr. Die Wohnungsbauprämie unterliegt nach Auszahlung einer siebenjährigen Sperrfrist.

Dividenden auf den Genossenschaftsanteil sind in den letzten Jahren nicht ausgezahlt worden. Für Beschlüsse über die Auszahlung von Dividenden auf die Geschäftsguthaben ist nach Gesetz und Satzung unsere Vertreterversammlung zuständig. Solche Beschlüsse sind in den letzten Jahren nicht erfolgt.

Der Wohnungsverein kann auf weit über einhundert Jahre erfolgreiches und nachhaltiges wirtschaften in Hagen zurückblicken, selbst in größten Krisenzeiten während Weltkriegen und Weltwirtschaftskrisen konnte sich der Wohnungsverein Hagen als größte Genossenschaft in Hagen behaupten.
Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall einer genossenschaftlichen Insolvenz ist die Haftsumme jedes einzelnen Mitglieds auf den Pflichtanteil bergrenzt. Ihr Geld ist beim Wohnungsverein sehr sicher angelegt.

Der Genossenschaftsanteil beträgt 767,00 €, zzgl. 30,00 € Eintrittsgeld.

Vermietung

Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken. Schönheitsreparaturen müssen in der Regel vor dem Einzug durchgeführt werden.

Hunde- bzw. Katzenhaltung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Eine umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn werden bei der Überprüfung der Genehmigung zur Hunde- bzw. Katzenhaltung berücksichtigt. Hierfür ist das schriftliche  Einverständnis der Mitbewohner erforderlich.

Generell sind wir bemüht, schnellstmöglich einen geeigneten Nachmieter für Ihre Mietwohnung zu finden, vor allem dann, wenn Sie Ihre Wohnung schon vor Ablauf der Kündigungsfrist zurückgeben möchten. Grundsätzlich ist die Wohnungsgenossenschaft aber nicht verpflichtet, an einen von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu vermieten und Sie vorzeitig aus Ihrem Mietverhältnis zu entlassen.

Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung -umgangssprachlich auch Sozialwohnung genannt- benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Diesen können Sie bei der Stadt Hagen beantragen. Um die Berechtigung zu erhalten, muss Ihr Bruttoeinkommen unter den Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus liegen. Zu den Kriterien gehören außerdem die Personenzahl und die Größe der Wohnung. Genaue Auskunft erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Hagen.

Die Kündigung Ihrer Mietwohnung beinhaltet nicht automatisch die Kündigung des Genossenschaftsanteils. Diesen müssen Sie schriftlich bis zum 30. September des Jahres kündigen und bekommen Ihren eingezahlten Anteil im darauf folgenden Jahr, nach der Vertreterversammlung, ausgezahlt. Gerne können Sie aber auch Ihren Geschäftsanteil behalten.

Eine Mietkaution wird zusätzlich zum Genossenschaftsanteil nicht fällig.

Auf unserer Internetseite https://www.wohnungsverein.de finden Sie immer aktuelle Mietangebote. Sie können sich auch gerne persönlich, telefonisch oder über unserer Onlineformular wohnungssuchend vormerken lassen. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir suchen gerne für Sie nach der passenden Mietwohnung in Hagen und Breckerfeld.

Für den Abschluss eines Mietvertrages müssen Sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erwerben und einige Unterlagen einreichen (Selbstauskunft / Personendatenbogen, Schufa-Auskunft und die letzten Einkommensnachweise).  Die Selbstauskunft / den Personendatenbogen senden wir Ihnen zu, sobald wir die passende Wohnung für Sie gefunden haben.

Eine Wohnungsgenossenschaft ist ein wirtschaftlicher Verein, dessen Ziel es ist, seine Mitglieder mit preisgünstigen Mietwohnungen zu versorgen. Sie beruht auf der Grundlage der vier genossenschaftlichen Grundprinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Bei der Vergabe einer Wohnung ist eine lange Mitgliedschaft von Vorteil.

Mit dem Kauf eines Geschäftsanteils im Wert von 767,00 € werden Sie Mitglied in unserer Genossenschaft und beteiligen sich am Gesamtkapital und dürfen das Stimmrecht zur Vertreterwahl ausüben.

Als Mieter erhalten Sie einen Dauernutzungsvertrag, der Ihnen in der Regel ein unbefristetes Mietverhältnis garantiert. Die Gefahr z.B. einer Eigenbedarfskündigung – wie bei einem privaten Vermieter – ist bei uns nicht gegeben. Außerdem können unsere Mitglieder von vielen Serviceleistungen und Vergünstigungen profitieren.
Bei technischen Problemen steht Ihnen unser Reparaturservice bzw. außerhalb der Geschäftszeiten ein Notdienst zur Verfügung.

  • Große Auswahl an Wohnungen von 25 bis 140 m² Dauerwohnrecht mit Verzicht auf Eigenbedarfskündigung.
  • Jährlich hohe Investitionen von über 10 Mio. € in den Hausbestand.
  • Hoher sowie moderner technischer und energetischer Standard der Wohnanlagen.
  • Wohnformen für alle Altersgruppen vom Einsteiger bis Senior.
  • Unterstützung und Betreuung im Alter durch altengerechte Badumbauten sowie betreute und behindertengerechte Wohnformen.
  • Umfangreiche Dienstleistungen rund ums Wohnen als Pluspunkte für alle Mieter und Mitglieder.
  • Kundennähe durch umfangreichen Mitgliederservice.
  • Preiswerte Gästewohnung zur Unterbringung Ihres Besuchs.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben (im Original) spätestens bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats in unserer Genossenschaft eingegangen sein. Einen Vordruck für Ihre Wohnungskündigung finden Sie in unserem Downloadbereich.

Betriebskosten

Für verschiedene Betriebskostenarten gibt es entsprechende spezifische Verteilungsschlüssel. Diese können der m³-Verbrauch sein, wenn ein Wasserzähler installiert ist, dann wird der Gesamtverbrauch der Abrechnungseinheiten im Gesamtschlüssel aufgezeigt. Bei allen anderen Betriebskostenarten ohne spezifischen Verteilungsschlüssel wird die Wohnfläche genommen, in diesen Fällen findet sich die Wohnfläche Ihrer Wohnung unter der Spalte “Schlüssel anteilig” wieder.

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Notdienste

In besonders dringenden Notfällen können Sie sich außerhalb unserer Geschäftszeiten, auch am Wochenende, an folgende Notrufnummern wenden:

Störung der Heizung
Tel. 02331 / 9888-181

Wasserrohrbrüche
Tel. 02331 / 9888-182

Stromausfälle
Tel. 02331 / 9888-183

Störung des Kabel-Fernsehempfangs
Tel. 02331 / 9888-184

Funktionsstörung am Türschloss
Tel. 02331 / 9888-185

Rohrverstopfungen
Tel. 02331 / 9888-186

Störungen des Rauchwarnmelders
Tel. 02331 / 9888-187

So erreichen Sie uns

Unsere Öffnungszeiten

Sie erreichen uns telefonisch:
Montag–Mittwoch: 7:30–12:15 und 13:00–16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30–12:15 und 13:00–18:00 Uhr
Freitag: 7:30–12:30 Uhr
Montag–Donnerstag: 12:15–13:00 Uhr ist das Verwaltungsgebäude geschlossen
Samstag und Sonntag: Anrufbeantworter

Besuchen Sie uns persönlich:
Montag–Mittwoch: 10:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr
Donnerstag: 10:00–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Freitag: 10:00–12:00 Uhr
Montag–Donnerstag: 12:15–13:00 Uhr ist das Verwaltungsgebäude geschlossen

Oder kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder postalisch.

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Bewerbungen

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Sie möchten sich initiativ oder auf eine Stellenausschreibung bewerben.

Mitgliedschaft

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Finanzen

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Sie haben Fragen zu Ihrer Betriebskostenabrechnung, zu Ihrem Mietkonto oder möchten Ihre Bankverbindung ändern.

Wohnungsverwaltung

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Sie sind auf Wohnungssuche, haben ein Anliegen rund um
Ihren Mietvertrag oder möchten sich beschweren.

Technik & Reparaturen

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Sie haben ein technisches Anliegen bzw. Fragen zu Reparaturen,
Ausstattung der Wohnung, Gartenpflege, Müllentsorgung oder Rauchwarnmeldern.

Zentrale

team_zentrale[at]wohnungsverein.de
Für Ihre Anliegen, die nicht den o. g. Themenbereichen zugeordnet werden können.