Bestandsmanagement
Hunde- bzw. Katzenhaltung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Eine umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn werden bei der Überprüfung der Genehmigung zur Hunde- bzw. Katzenhaltung berücksichtigt. Hierfür ist das schriftliche Einverständnis der Mitbewohner erforderlich.
Kampfhund-Rassen werden von uns grundsätzlich nicht genehmigt.
Das Grillen auf unseren Balkonen mit einem Holzkohlegrill ist unter anderem aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet.
Allerdings erlauben wir das rücksichtsvolle Grillen mit einem Elektrogrill. Hierbei muss sichergestellt werden, dass die Nachbarn nicht durch Rauch und Qualm belästigt werden.
Die Miete oder die verbrauchsabhängigen Betriebskosten, die nach der qm Wohnfläche und nicht nach der Personenzahl abgerechnet werden, ändern sich dadurch nicht.
Es bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Wohnungsverein, wenn der Mieter eine weitere Person für einen Zeitraum von mehr als einen Monat in die Wohnung aufnehmen will.
Hierzu ist uns der Name, das Geburtsdatum und die Voranschrift der einziehenden Person schriftlich mitzuteilen. Ferner muss der Wohnungswechsel unbedingt der Stadt Hagen, Bürgeramt, gemeldet werden.
Nach dem mit Ihnen abgeschlossenen Dauernutzungsvertrag ist der Mieter verpflichtet, die Miete per Lastschrift jeweils zum 1. eines Monats vom Konto einziehen zu lassen. Ein vom Vertrag abweichender Termin des Mieteinzuges oder die Zahlung per Dauerauftrag ist aufgrund der einheitlichen Verfahrensweise leider nicht möglich.
Gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallender Schnee oder entstandene Glätte sind am folgenden Tage, und zwar werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr, zu beseitigen. Eine Streupflicht für nachts besteht nicht. Die Verwendung von Streusalz ist nur in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder überfrierender Nässe sowie auf Treppen und steilen Wegen erlaubt.
In der Zeit von 7:00-20:00 Uhr.
In der Zeit von 8:00-20:00 Uhr.
- Die Räumung beginnt erst nach Beendigung des Schneefalls.
- Die Kolonnen können nicht überall gleichzeitig mit der Räumung beginnen.
- Die Räumkolonnen waren schon vor Ort, aber es hat zwischenzeitlich wieder angefangen zu schneien.
- Aufgrund von Straßenglätte und/oder aufgrund der vorherrschenden Verkehrssituation kommt die Kolonne nicht zur Liegenschaft durch.
- Es hat Blitzeis eingesetzt. Die Mitarbeiter im Winterdienst haben zwar vorbeugend abgestreut, was aber erfahrungsgemäß bei Blitzeis nicht immer hilft (gefrierender Regen fällt auf kalten Boden).
Alle Bürgersteige und direkten Hauszuwegungen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Mieter kann die Ausführung des Winterdienstes auf Hofflächen, Zufahrten, Nebeneingängen und Wegen im Umfeld nicht beauftragt werden.
Garagenvorplätze sind von den jeweiligen Garagenmietern sauber zu halten und im Winter von Eis und Schnee zu befreien (gem. § 11 Garagenmietvertrag).
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Bereitstellung von Streusalz, Schneeschiebern, Besen etc. aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen kann.
Mitgliederverwaltung
Nein, Wohnraummietvertrag und Mitgliedschaft sind zwei verschiedene Verträge. Zu beachten ist nur, dass ohne Mitgliedschaft keine Wohnung angemietet werden kann. Hier gelangen Sie zu einem Vordruck für Ihre Wohnungskündigung.
Die Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn kein aktiver Mietvertrag existiert und wird dann zum Ende des Geschäftsjahres mit dreimonatiger Frist gekündigt.
Grundsätzlich ist der genossenschaftliche Wohnungsbau förderfähig und die Mitglieder können einen Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten.
Wohnungsbauprämienberechtigt ist die jeweils erste Zahlung auf einen Geschäftsanteil im Antragsjahr. Die Wohnungsbauprämie unterliegt nach Auszahlung einer siebenjährigen Sperrfrist.
Dividenden auf den Genossenschaftsanteil sind in den letzten Jahren nicht ausgezahlt worden. Für Beschlüsse über die Auszahlung von Dividenden auf die Geschäftsguthaben ist nach Gesetz und Satzung unsere Vertreterversammlung zuständig. Solche Beschlüsse sind in den letzten Jahren nicht erfolgt.
Der Wohnungsverein kann auf weit über einhundert Jahre erfolgreiches und nachhaltiges wirtschaften in Hagen zurückblicken, selbst in größten Krisenzeiten während Weltkriegen und Weltwirtschaftskrisen konnte sich der Wohnungsverein Hagen als größte Genossenschaft in Hagen behaupten.
Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall einer genossenschaftlichen Insolvenz ist die Haftsumme jedes einzelnen Mitglieds auf den Pflichtanteil bergrenzt. Ihr Geld ist beim Wohnungsverein sehr sicher angelegt.
Der Genossenschaftsanteil beträgt 767,00 €, zzgl. 30,00 € Eintrittsgeld.
Vermietung
Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken. Schönheitsreparaturen müssen in der Regel vor dem Einzug durchgeführt werden.
Hunde- bzw. Katzenhaltung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Eine umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn werden bei der Überprüfung der Genehmigung zur Hunde- bzw. Katzenhaltung berücksichtigt. Hierfür ist das schriftliche Einverständnis der Mitbewohner erforderlich.
Generell sind wir bemüht, schnellstmöglich einen geeigneten Nachmieter für Ihre Mietwohnung zu finden, vor allem dann, wenn Sie Ihre Wohnung schon vor Ablauf der Kündigungsfrist zurückgeben möchten. Grundsätzlich ist die Wohnungsgenossenschaft aber nicht verpflichtet, an einen von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu vermieten und Sie vorzeitig aus Ihrem Mietverhältnis zu entlassen.
Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung -umgangssprachlich auch Sozialwohnung genannt- benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Diesen können Sie bei der Stadt Hagen beantragen. Um die Berechtigung zu erhalten, muss Ihr Bruttoeinkommen unter den Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus liegen. Zu den Kriterien gehören außerdem die Personenzahl und die Größe der Wohnung. Genaue Auskunft erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Hagen.
Die Kündigung Ihrer Mietwohnung beinhaltet nicht automatisch die Kündigung des Genossenschaftsanteils. Diesen müssen Sie schriftlich bis zum 30. September des Jahres kündigen und bekommen Ihren eingezahlten Anteil im darauf folgenden Jahr, nach der Vertreterversammlung, ausgezahlt. Gerne können Sie aber auch Ihren Geschäftsanteil behalten.
Eine Mietkaution wird zusätzlich zum Genossenschaftsanteil nicht fällig.
Auf unserer Internetseite https://www.wohnungsverein.de finden Sie immer aktuelle Mietangebote. Sie können sich auch gerne persönlich, telefonisch oder über unserer Onlineformular wohnungssuchend vormerken lassen. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir suchen gerne für Sie nach der passenden Mietwohnung in Hagen und Breckerfeld.
Für den Abschluss eines Mietvertrages müssen Sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erwerben und einige Unterlagen einreichen (Selbstauskunft / Personendatenbogen, Schufa-Auskunft und die letzten Einkommensnachweise). Die Selbstauskunft / den Personendatenbogen senden wir Ihnen zu, sobald wir die passende Wohnung für Sie gefunden haben.
Eine Wohnungsgenossenschaft ist ein wirtschaftlicher Verein, dessen Ziel es ist, seine Mitglieder mit preisgünstigen Mietwohnungen zu versorgen. Sie beruht auf der Grundlage der vier genossenschaftlichen Grundprinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Bei der Vergabe einer Wohnung ist eine lange Mitgliedschaft von Vorteil.
Mit dem Kauf eines Geschäftsanteils im Wert von 767,00 € werden Sie Mitglied in unserer Genossenschaft und beteiligen sich am Gesamtkapital und dürfen das Stimmrecht zur Vertreterwahl ausüben.
Als Mieter erhalten Sie einen Dauernutzungsvertrag, der Ihnen in der Regel ein unbefristetes Mietverhältnis garantiert. Die Gefahr z.B. einer Eigenbedarfskündigung – wie bei einem privaten Vermieter – ist bei uns nicht gegeben. Außerdem können unsere Mitglieder von vielen Serviceleistungen und Vergünstigungen profitieren.
Bei technischen Problemen steht Ihnen unser Reparaturservice bzw. außerhalb der Geschäftszeiten ein Notdienst zur Verfügung.
- Große Auswahl an Wohnungen von 25 bis 140 m² Dauerwohnrecht mit Verzicht auf Eigenbedarfskündigung.
- Jährlich hohe Investitionen von über 10 Mio. € in den Hausbestand.
- Hoher sowie moderner technischer und energetischer Standard der Wohnanlagen.
- Wohnformen für alle Altersgruppen vom Einsteiger bis Senior.
- Unterstützung und Betreuung im Alter durch altengerechte Badumbauten sowie betreute und behindertengerechte Wohnformen.
- Umfangreiche Dienstleistungen rund ums Wohnen als Pluspunkte für alle Mieter und Mitglieder.
- Kundennähe durch umfangreichen Mitgliederservice.
- Preiswerte Gästewohnung zur Unterbringung Ihres Besuchs.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben (im Original) spätestens bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats in unserer Genossenschaft eingegangen sein. Einen Vordruck für Ihre Wohnungskündigung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Betriebskosten
Für verschiedene Betriebskostenarten gibt es entsprechende spezifische Verteilungsschlüssel. Diese können der m³-Verbrauch sein, wenn ein Wasserzähler installiert ist, dann wird der Gesamtverbrauch der Abrechnungseinheiten im Gesamtschlüssel aufgezeigt. Bei allen anderen Betriebskostenarten ohne spezifischen Verteilungsschlüssel wird die Wohnfläche genommen, in diesen Fällen findet sich die Wohnfläche Ihrer Wohnung unter der Spalte “Schlüssel anteilig” wieder.