Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist so etwas wie das Parlament einer Genossenschaft. Die Vertreter werden von den Mitgliedern erst vorgeschlagen, dann gewählt. Als Stimme der Mitglieder vertreten sie die Interessen und entscheiden im Sinne der Mitglieder.
Bevor es losgeht: Kandidaten müssen benannt werden
Im ersten Schritt der Vertreterwahl geht es darum, dass Kandidaten für Ihren Wahlbezirk vorgeschlagen werden oder sich Mitglieder selbst zur Wahl stellen. Wichtig ist, dass jedes Mitglied nur einen Vorschlag machen kann und diesen schriftlich an unsere Genossenschaft sendet.
Mit der Bekanntmachung der Wahl Ende August 2025 erfahren alle Mitglieder (per Brief), welchem Wahlbezirk sie angehören, und können dann ihren Wahlvorschlag einreichen.
– für den Wahlvorschlag wird ein besonderes Formular verwendet, das Formular „Wahlvorschlag“ wird dann in einem bereits frankierten
Umschlag zurückgeschickt
– beides wird mit Bekanntmachung der Wahl an alle wahlberechtigten Mitglieder verschickt
Vertreter wählen
Sobald die Kandidaten für die einzelnen Wahlbezirke feststehen, geht es mit der Wahl los.
Unsere diesjährige Vertreterwahl findet im Zeitraum 28.10.2025 bis 10.11.2025 als Briefwahl statt.
Welche Kandidaten sich in dem jeweiligen Wahlbezirk zur Wahl stellen, kann den Wahlzetteln oder den Wählerlisten entnommen werden.
Alle Briefwahl-Unterlagen mit dem Wahlzettel und allen notwendigen Informationen rund um den Wahlvorgang werden rechtzeitig zum Wahltermin an alle Mitglieder mit der Post verschickt.
Infomieren Sie sich hier umfassend über die anstehende Vertreterwahl.
