Wie wir Ihnen aktuell bereits per Brief mitgeteilt haben, wird der Breitbandkabelanschluss ab dem 01.09.2023 nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet.
Warum?
Der Gesetzgeber streicht die Umlagefähigkeit der Betriebskosten zum 01.07.2024, wir ziehen dieses ab dem 01.09.2023 zu Ihren Gunsten vor.
Was bedeutet das für mich als Mieter?
Es besteht für Sie als Mieter kein weiterer Handlungsbedarf! Ihre ggf. geschlossenen Verträge für Telefon und Internet laufen weiter.
Achtung! Aus aktuellem Anlass!
Derzeit laufen Handelsvertreter durch unsere Liegenschaften und versuchen Neuverträge mit unseren Mietern abzuschließen. Sie müssen keine neuen Verträge abschließen!
Kann ich als Mieter ab dem 01.09.2023 noch Kabelfernsehn schauen?
Ja, Sie empfangen alle Programme weiterhin wie gewohnt. Ab dem 01.09.2023 ist dies dann für Sie kostenlos, weil die bisher erhobenen Gebühren nicht mehr Teil Ihrer Betriebskostenabrechnung sind.
Muss ich mich um einen neuen Kabelanbieter kümmern?
Nein, das brauchen Sie nicht. Alles wird wie gewohnt weiter nutzbar sein.
Kann ich ab dem 01.09.2023 zu einem anderen Kabelnetzbetreiber als Vodafone (STG) wechseln?
Nein, ein Wechsel zu einem anderen Kabelnetzbetreiber ist nicht möglich.
Welche Alternativen um Bereitbandkabelnetz habe ich als Mieter?
Über Ihren Telefonanschluss sind Sie frei in Ihrer Anbieterwahl.